Konditionen

Die Kosten der Behandlung werden unter Umständen zu einem gewissen Anteil von der Zusatzversicherung übernommen. Die Beteiligung durch die Zusatzversicherung variiert je nach Versicherungsvertrag und Problemstellung. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr Zusatzversicherer.

Es ist auch möglich, die Kosten der psychologischen Psychotherapie selbst zu tragen. Zu den Tarifen der unterschiedlichen Angebote gebe ich Ihnen gerne nähere Auskunft.

Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.

Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei der Stelle für Opferhilfe Ihrer Region (Basel: www.opferhilfe-beiderbasel.ch) ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.

Die Arbeit wird nach dem effektiven Zeitaufwand verrechnet. Vereinbarte Termine können kostenlos bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden (bei Terminen am Montag sind Absagen bis am Freitag um 17.00 Uhr kostenlos). Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt; unangekündigtes Nichterscheinen wird mit dem vollen Ansatz berechnet.